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Unsere Kurse

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Tanzunterricht

Gruppenkurse im Tanzzentrum Dresden ab 1.10.23

(Schweriner Str. 56)

montags

Anfänger

18.05 - 19.0 Uhr

Mittelstufe

19.10 - 20.10 Uhr

Auftrittsgruppe

20.10 - 21.10 Uhr

donnerstags

Mittelstufe

18.10 - 19.10 Uhr

Ensemble Training

19.15 - 21.15 Uhr

Privatstunden

mo-fr

Alle Level

9 - 17 Uhr

AGB

1. Die folgenden Unterrichtsbedingungen gelten für alle Kurse, Workshops und sonstigen Unterrichtsangebote von Hana el Almaniah (Hanne Rausch). Für Workshops, Projekte, Ausbildungsreihen etc. können zusätzliche Bedingungen gelten, die besonders bekannt gemacht werden.

2. Der Unterrichtsvertrag wird für sechs Monate geschlossen und endet jeweils zum Monatsende des 6. Monats ab Eintritt. Bei Eintritt im Laufe eines Monats wird der erste Monat anteilig abgerechnet. Es besteht eine Kühndigungsfrist von 3 Monaten. Die 8-er Karte ist gültig 3 Monate ab Vertragsabschluß.

3. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Bei besonderen Veranstaltungen (Workshops, Projekte etc.) gelten die bekannt gemachten Preise. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

4. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Dies ist in der Kursgebühr bereits einkalkuliert. Die unterrichtsfreien Tage (max. 10 im Jahr pro Kurs) werden auf der Website bekanntgegeben. Hana behält sich vor, in den Schulferien keinen oder eingeschränkten Unterricht anzubieten und Kurse ausfallen zu lassen, wenn weniger als 3 Teilnehmerinnen erscheinen.

5. Hana ist berechtigt, Kurszeiten zu verschieben oder die Kurse umzustrukturieren. Ein Anspruch auf Unterricht zu einer bestimmten Zeit besteht nicht.

6. Erscheint eine Schülerin nicht zu einem Termin, so ist sie berechtigt, die versäumte Stunde innerhalb einer Frist von 7 Tagen in einem anderen Kurs nachzuholen. Die versäumte Stunde kann nur während der Vertragslaufzeit nachgeholt werden.

7. Die Zahlung der Kursbeiträge erfolgt bar oder per Überweisung vor Beginn des Kurses. Bei fehlender Vorauszahlung kann die Teilnehmerin von der Teilnahme am Kurs bis zur Zahlung ausgeschlossen werden. Die Zahlungspflicht bleibt bei Anmeldung zu einem Kurs in kompletter Höhe bestehen. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, wird eine Gebühr von 8,00 Euro fällig.

8. Bei nachgewiesener Schwangerschaft, durch ärztliches Attest belegter Erkrankung oder sonstigen belegten Ausnahmesituationen, die die Teilnahme am Unterricht dauerhaft (mindestens 6 Wochen) ausschließen, kann auf Antrag eine Aussetzung des Vertrages erteilt werden.

Bis 10Uhr des Kurstages kann man sich vom Unterricht abmelden. Bei späterer Abmeldung oder unentschuldigtem Fehlen zählt die Kurseinheit als teilgenommen.

9. Die Anmeldung zu den Kursen ist verbindlich und verpflichtet auch bei Nichtteilnahme zur Entrichtung der Teilnahmegebühr. Im Falle von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung ist Hana berechtigt, sich durch eine qualifizierte Ersatzperson vertreten zu lassen oder im Einzelfall einen Kurs ausfallen zu lassen, den die Teilnehmerinnen in einem anderen Kurs nachholen können.

10. Die Teilnahmeberechtigung ist nicht übertragbar, sie gilt nur für den/die Teilnehmer/in persönlich.

11. Für Workshops gilt: Die Anmeldung ist nur wirksam nach Zahlung der Workshopgebühr bzw. der Anzahlung in der bekannt gemachten Höhe. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur bis zur bekannt gemachten Zeit vor dem Workshop-Termin möglich. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr abzüglich der Registrierungsgebühr zurück erstattet. Spätere Absagen sind nicht möglich, es kann jedoch seitens der Angemeldeten eine Ersatzteilnehmerin gestellt werden.
Bei Absage eines Workshops seitens Hana werden die Kursgebühren erstattet, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

12. Der/die Teilnehmer/in gibt an, keine gesundheitlichen Probleme, die die Fähigkeit zu sportlicher Betätigung einschränken, zu haben. Sollten solche Probleme vorliegen oder Schmerzen im Zusammenhang mit dem Training auftreten, ist umgehend die Kursleiterin zu informieren und ggf. ein Arzt aufzusuchen. Die ärztlichen Anweisungen zum Training sind zu beachten. Die Kursleiter sind über Einschränkungen und ärztliche Anweisungen zu informieren. Den Anleitungen der Kursleiterin ist Folge zu leisten.
Bei Schwangerschaft ist die Kursleiterin zu informieren und die ärztliche Zustimmung zur Aufnahme/Fortführung des Trainings einzuholen. Für Verletzungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die auf einem Verstoß gegen die ärztlichen Anweisungen oder die Anweisungen der Kursleitungen beruhen, kann keine Haftung übernommen werden.

13. Schadensersatzansprüche der Teilnehmerinnen gegenüber Hana bestehen nicht. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Hana, eine von ihr beauftragte Dozentin oder Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

14. Für von den Teilnehmerinnen verursachte Schäden in den Unterrichtsräumen oder den Zugangswegen haftet diese der geschädigten Person in voller Höhe. Sie stellt Hana von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus dem schädigenden Ereignis frei.

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